Es wundert einen schon sehr, dass in einem angeblichen demokratischen Rechtsstaat derartige rechtsfreie Räume voller Willkür geduldet werden:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeigewalt-bei-einsaetzen-wenn-beamte-zu-rambo s-werden-1.1294594
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-bei-muenchner-schuelern-ueberz ogen-selbstherrlich-sinnlos-1.1552104
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/leibesvisitation-bei-schuelern-entbloesst-im-kl assenzimmer-1.1538787
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pruegel-vorwuerfe-in-muenchen-polizei-sieht-sich-als-opfer-einer-kampagne-1.1604715?commentspage=all:5:#comments
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Nochmal in aller Klarheit der Kalender der bayrischen Polizei:
https://imgur.com/a/NO3Wv#0
Damit keine Zweifel bleiben wes Geistes Kind dort wirkt!
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Laut bayerischem Innenministerium finden sich 1.733.745 Bürger und Bürgerinnen in der KAN-Datei. Das ist laut bayerischem Datenschutzbeauftragten Thomas Petri etwa ein gutes Drittel aller bundesdeutschen Kriminalakten (insgesamt 4,6 bis 4,7 Millionen).
http://www.heise.de/tp/blogs/8/153984
Petri hatte in einer Sendung des Bayerischen Rundfunks Mitte März auf die „Datensammelwut der Polizei im Freistaat“aufmerksam gemacht. Angesprochen wurde dabei auch das Problem, dass Einträge selbst bei „Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen“ in der Regel in der Datei bleiben.
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/foto-posse-in-franken-csu-mann-laesst-freien-waehler-wegretuschieren-1.1631543
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http://www.sueddeutsche.de/medien/polizeiaktion-bei-der-augsburger-allgemeinen-beschlagnahme-von-nutzer-daten-war-rechtswidrig-1.1629505
Die beschlagnahmten Daten eines Internetnutzers, der sich im Online-Forum der Zeitung abfällig über einen CSU-Politiker geäußert hatte, waren durch die Meinungsfreiheit geschützt.
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/statistisches-jahrbuch-bayern-in-rekorden-1.1559724
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Alkohol nur noch für Autofahrer?
Die Diskussion hat sich schon wieder angeglichen, dennoch eine tolle administrative Posse:
!SZ!
http://www.sueddeutsche.de/bayern/naechtlicher-verkauf-an-tankstellen-alkohol-nur-fuer-autofahrer-1.1451551
„… Seit Juni 2012 gilt im Freistaat eine neue Regelung. „Tankstellen ohne Gaststättenerlaubnis dürfen nach Ladenschluss kleinere Mengen an Lebens- und Genussmitteln nur noch an Reisende verkaufen“,
Das bedeutet: Autofahrer oder Biker bekommen nach 20 Uhr an der Tankstelle noch Bier und Wein, Fußgänger und Fahrradfahrer nicht mal eine Cola. Auch die „kleinere Menge“, die ein Reisender erstehen darf, ist genau festgelegt: zwei Liter pro Person, bei einem Getränk mit bis zu acht Prozent Alkoholgehalt. Das bedeutet entweder zwei Liter Cola oder vier Halbe Bier. … „Das Kreisverwaltungsreferat und die Polizei kontrollieren scharf“…“