Die Totale Kontrolle in Anwendung

http://www.sueddeutsche.de/politik/entscheidung-zu-bestandsdaten-schon-ein-knoellchen-reicht-zur-provider-anfrage-1.1631649


http://www.sueddeutsche.de/digital/chaos-computer-club-will-ende-des-de-mail-projekts-abhoer-hintertuer-fuer-polizei-und-geheimdienste-1.1629089

http://www.ksta.de/koeln/nach-geisterjagd-an-halloween-polizei-zufrieden-mit-ergebn is,15187530,20775314.html

„…„Nachdem jemand von der Polizei kontrolliert wurde, haben unsere  Vollstreckungsbeamte auch noch einmal geprüft, ob derjenige vielleicht auch bei der  Stadt noch eine Rechnung offen hat“, berichtete Stadtsprecherin Inge Schürmann –  zum Beispiel unbezahlte Knöllchen oder Schulden aus der Gewerbesteuer. Im Zweifel  pfändeten die Beamten Bargeld oder das Handy des Schuldners noch an Ort und Stelle.  Auch Autos seien schon sichergestellt worden, berichtete Schürmann.

…Dieses Vorgehen stößt indes bei einigen Steuerrechtsexperten auf harsche Kritik.  „Ermittlungen ins Blaue hinein sind rechtswidrig“, sagt etwa Dirk Beyer,  Steueranwalt von der Kölner Sozietät Konlus. Niemand dürfe wahllos kontrolliert  werden. Für eine steuerrechtliche Überprüfung müsse immer ein Sachbezug bestehen….

…Allerdings komme das auf den Einzelfall an. „Hält die Polizei einen Randalierer an,  und der sagt den Beamten sinngemäß, er habe Ärger mit der Stadt, dann hätten die  Vollstreckungsbeamten der Stadt womöglich einen Anlass, ihn einer weiteren Prüfung  zu unterziehen“, erklärte Beyer. Stadtsprecherin Schürmann betonte: „Ich gehe davon  aus, dass unser Kassen- und Steueramt da absolut gesetzeskonform vorgeht.“ …“

http://www.ksta.de/koeln/rudolfplatz-grosskontrolle-auf-den-ringen,15187530,2076012 8.html ….

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